Allgemeine Geschäftsbedingungen xSiTE

§ 1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle von der xSiTE mit ihren Auftraggebern (im Folgenden AG genannt) abgeschlossenen Geschäftsbeziehungen.  Diese AGB gelten nur gegenüber AG, die Unternehmer (§ 14 BGB) sind. Gegenüber Verbrauchern (§13 BGB) gelten die gesetzlichen Regelungen. Von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des AG werden nur Vertragsbestandteil, wenn die xSiTE diese ausdrücklich und schriftlich anerkennt.

§ 2 Vertragsabschluss

Auf Anfrage des AG unterbreitet die xSiTE dem AG ein Angebot bezüglich der angefragten Leistungen, soweit diese in den Leistungsbereich der xSiTE fallen. Der Vertrag zwischen dem AG und der xSiTE kommt zustande, wenn der AG das Angebot der xSiTE ohne Änderungen/Ergänzungen innerhalb der von der xSiTE vorgegebenen Frist unter Zustimmung zu diesen AGB annimmt. Etwaige Individualvereinbarungen bleiben hiervon unberührt.

§ 3 Preise/ Zahlungsbedingungen

Die Vergütung erfolgt zu den Angebotspreisen der xSiTE, die sich netto zuzüglich der gültigen Umsatzsteuer verstehen. Ändert sich während der Vertragsabwicklung die Umsatzsteuer, gilt die zum Zeitpunkt der letzten Leistungserbringung gültige Umsatzsteuer. Zudem hat der AG der xSiTE sämtliche Aufwendungen zu erstatten, die der xSiTE im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags entstehen (z.B. Reisekosten, Hotelkosten etc.). Soweit das Angebot hierzu keine gesonderte Regelung enthält, sind die Aufwendungen in Höhe der tatsächlich entstandenen und von der xSiTE nachzuweisenden Kosten zu erstatten. 

Die xSiTE ist berechtigt, Anzahlungen vor Leistungserbringung oder entsprechend dem Fortgang der Leistungserbringung Teilzahlungen zu fordern.

Nach Abschluss der Leistungserbringung werden die Gesamtkosten unter Anrechnung der geleisteten Anzahlungen und/oder Teilzahlungen in Rechnung gestellt.

Rechnungen, auch über Anzahlungs- und/ oder Teilzahlungsforderungen, sind zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer innerhalb von 14 Tagen nach Belegdatum zu zahlen. Der AG kommt ohne weitere Erklärungen der xSiTE nach Ablauf dieser Zahlungsfrist in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat.

Im Falle des Zahlungsverzuges steht der xSiTE ein Anspruch auf Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe zu. Der xSiTE bleibt vorbehalten, einen darüberhinausgehenden Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

§ 4 Voraussetzung zur Durchführung der Dienstleistung/ Beratung

Falls eine Anzahlung über die gesamte oder Teile der Auftragssumme vereinbart ist, hat die xSiTE das Recht, erst nach Zahlungseingang mit der Durchführung des Auftrages zu beginnen.

Im Falle unvollständiger oder verspäteter bzw. ganz ausbleibender Ausfüllung von Formula-ren/ Übergabe von Unterlagen ist die xSiTE berechtigt, einen etwaig vereinbarten Termin für die Leistungserbringung abzusagen und dem AG den dadurch entstandenen Schaden in Rechnung zu stellen.

§ 5 Verschiebung von Terminen durch den AG

Ist der AG nicht in der Lage, den mit der xSiTE vereinbarten und für den AG reservierten Termin wahrzunehmen, hat er dies der xSiTE unverzüglich schriftlich mitzuteilen (Terminverschiebung). 

Weiter ist der AG verpflichtet, (einzelfallunabhängig) Gebühren für die Terminverschiebung in Höhe von 20 % der Bruttoauftragssumme zu entrichten. 

Ungeachtet der Gebühren gemäß vorstehend Abs. (2) bleibt die xSiTE berechtigt, darüberhinausgehende bereits entstandene Aufwendungen, Kosten und/oder Schäden nachzuweisen und ersetzt zu verlangen.

§ 6 Ergebnis und Abschluss der Dienstleistung/ Beratung

Dem AG steht daher kein Anspruch auf ein vom ihm vorgegebenes/gewünschtes Ergebnis zu. Dies gilt ebenso für weitere Dienstleistungen, die von der xSiTE grundsätzlich ergebnisoffen erbracht werden. Somit gilt die Dienstleistung mit Abschluss des Projektes – einschließlich einer etwaig gesondert vereinbarten Dokumentation – als erbracht.

§ 7 Haftungsbeschränkung

Etwaige Schadensersatzansprüche des AG sind ausgeschlossen, soweit die xSiTE Pflichten aus dem Vertragsverhältnis nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig, sondern lediglich leicht fahrlässig verletzt hat.

§ 8 Vertraulichkeit / Umgang mit Geschäftsgeheimnissen / Datenschutz

Die xSiTE und der AG verpflichten sich wechselseitig, alle geschäfts- und personenbezogenen Daten, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des jeweils anderen Teils, die anlässlich der vertraglichen Tätigkeit bekannt werden, vertraulich zu behandeln. Die Übergabe vertraulicher Informationen begründet keine Eigentums-, Patent- oder Lizenzrechte eines Vertragspartners an den vertraulichen Informationen des anderen Vertragspartners.

Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für:

  • Informationen, die nachweislich aus allgemein zugänglichen Quellen stammen,
  • Informationen, die der Öffentlichkeit bereits offenkundig oder allgemein bekannt sind
  • Informationen, zu deren Offenlegung die jeweilige Partei aufgrund rechtlicher Bestimmungen / behördlicher Anordnungen verpflichtet ist (z.B. Auskunftsersuchen von Gerichten und Behörden),

Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit endet 5 Jahre nach Abschluss des Auftrags / Ende der vertraglichen Zusammenarbeit mit dem AG. Die xSiTE und der AG verpflichten sich zur Einhaltung der europäischen Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung) in der jeweils geltenden Fassung.

§ 9 Leistungserbringung durch Dritte

Die xSiTE erbringt ihre Leistungen in der Regel durch eigenes Fachpersonal. Sie ist jedoch auch berechtigt, im Bedarfsfalle bei der Erbringung ihrer Leistungen geeignete/kompetente Dritte (Dienstleister/Unterauftragnehmer) einzubeziehen. Auch in diesem Fall bleibt die xSiTE alleiniger Vertragspartner des AG, wobei die xSiTE den Dritten jeweils verpflichten wird, sich den vorstehenden Rege-lungen zur Vertraulichkeit und zum Umgang mit Geschäftsgeheimnissen in gleicher Weise wie die xSiTE zu unterwerfen.

§ 10 Vertragslaufzeit / Kündigung

Das Vertragsverhältnis zwischen dem AG und der xSiTE endet mit der Erbringung der vereinbarten Leistungen. Vor diesem Zeitpunkt ist jede Partei berechtigt, den Vertrag schriftlich mit einer Frist von 2 Wochen vom Monatsende zu kündigen. In diesem Fall werden die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen vergütet. Die xSiTE ist zudem berechtigt, darüberhinausgehende bereits entstandene Aufwendungen (z.B. für bereits erfolgte Terminvorbereitungen), Kosten und/oder Schäden nach-zuweisen und ersetzt zu verlangen.

Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigt die xSiTE fristlos aus wichtigem Grund, steht der xSiTE die gesamte vereinbarte Vergütung zu. Die xSiTE ist zudem berechtigt, darüberhinausgehende bereits entstandene Aufwendungen (z.B. für bereits erfolgte Terminvorbereitungen), Kosten und/oder Schäden nachzuweisen und ersetzt zu verlangen.

§ 11 Anzuwendendes Recht, Verbindliche Sprache, Gerichtsstand

Für die Vertragsabwicklung und die etwaige Anspruchsdurchsetzung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Diese AGB liegen in deutscher und englischer Sprache vor. Für die Auslegung dieser AGB und im Fall von Unstimmigkeiten zwischen dem deutschen und englischen Text ist die deutsche Version gültig und verbindlich.

Für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag zwischen der xSiTE und dem AG und/oder diesen AGB gilt – soweit gemäß § 38 ZPO zulässig – der Gerichtsstand Miesbach als vereinbart.

§ 12 Informationen nach Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)

Die xSiTE ist nicht zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet und auch nicht bereit.

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